Gut formuliert:

Die VNOSM Statuten

Präambel
Die in den Statuten aufgeführten Funktionen stehen, unbekümmert um ihre männliche oder weibliche Bezeichnung, beiden Geschlechtern offen. 
I. NAME 
Artikel 1 
Unter dem Namen Vereinigung Nordostschweizerischer Marktorte und Fürstentum Liechtenstein,  nachstehend VNOSM genannt,besteht auf unbestimmte Dauer ein Verein nach den Bestimmungen der Artikel 60 ff ZGB mitSitz am jeweiligen Wohnort des Präsidenten. Die VNOSM hat die Möglichkeit, sich im Handelsregistereintragen zu lassen. 
II. ZWECK  
Artikel 2 
Die VNOSM ist in politischen und konfessionellen Fragen neutral. Siebezweckt, die Interessen ihrer Mitglieder im Marktwesen wahrzunehmen und Missstände zu bekämpfen.Dieses Ziel soll erreicht werden durch: 
a) Beratung und Schulung in allen das Marktwesen betreffenden Fragen 
b) Fühlungnahme und Gedankenaustausch unter den Vertretern der angeschlossenenMarktorte 
c) einen Informationsdienst 
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